Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen zwischen dem Auftraggeber und der Agentur RAUMvier15 GmbH, An der Kleimannbrücke 96, 48157 Münster (nachfolgend RAUMvier15).
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle mit RAUMvier15 geschlossenen Verträge in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss
(1) Ein von RAUMvier15 erstelltes Angebot ist auf 10 Tage befristet. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Angebot dem Auftraggeber zugegangen ist.
(2) Die Verwendung von Normen, Maßen, Zeichnungen und Abbildungen in den Angeboten dient lediglich der Beschreibung und stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt durch Angebot und Annahme, spätestens aber mit Zugang der Auftragsbestätigung durch RAUMvier15. Die Auftragsbestätigung wird per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebene E-Mailadresse zugestellt.
§ 3 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
(1)Die Vergütung erfolgt nach Vereinbarung. Diese ergibt sich aus der Angebotsbestätigung der RAUMvier15. Wurde die Vergütung zwischen dem Auftraggeber und der RAUMvier15 nicht ausdrücklich vereinbart, gilt die Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Sämtliche Leistungen von RAUMvier15 verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, 80 % der zu zahlenden Gesamtvergütung unmittelbar nach Vertragsabschluss an die RAUMvier15 zu zahlen. Weitere 10 % der Vergütung sind vier Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn fällig. Die restliche Vergütung ist nach der Veranstaltung fällig. Der Auftraggeber erhält jeweils eine gesonderte Rechnung.
(4) Erforderliche Auslagen von RAUMvier15 sind durch den Auftraggeber zu erstatten. Die Auslagen sind erforderlich, sofern sie mit der Durchführung des Auftrags in Verbindung stehen. Dazu gehören insbesondere aber nicht abschließend Reisekosten und Parkgebühren.
(5) Alle Rechnung sind unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig.
§ 4 Veranstalter, (Mitwirkungs-)pflichten des Auftraggebers
(1) Veranstalter ist der Auftraggeber. Die Einholung erforderlicher behördlicher Gestattungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist Aufgabe des Auftraggebers. Entstehende GEMA-Gebühren, Gebühren sonstiger Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialversicherungsabgaben (KSK) sowie Energie-, Wasserkosten für die ausreichende Versicherung trägt der Auftraggeber.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen und RAUMvier15 auf Verlangen nachzuweisen. Schließt der Auftraggeber keine Versicherung ab oder weist diese nicht bis spätestens acht Wochen vor der geplanten Veranstaltung gegenüber der RAUMvier15 nach, so ist RAUMvier15 berechtigt, eine Versicherung auf Kosten des Auftraggebers abzuschließen.
(3) Der Auftraggeber hat der RAUMvier15 die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Materialien oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber gewährleistet, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Unterlagen erbrachten Leistungen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden. RAUMvier15 ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob durch die Unterlagen des Auftraggebers Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt RAUMvier15 auf erstes Anfordern hin von sämtlichen aus einer Verletzung solcher gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte entstehenden Ansprüchen frei.
§ 5 Haftung
Eine Haftung von RAUMvier15 ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von RAUMvier15, oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von RAUMvier15 beruhen; dies gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von RAUMvier15, oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von RAUMvier15 beruhen.
§ 6 Höhere Gewalt
Sind im Vertrag feste Leistungszeiten bzw. ein fester Leistungszeitraum vereinbart und kann RAUMvier15 die Termine aufgrund höherer Gewalt nicht einhalten, so verschieben sich die vertraglichen Pflichten um den Zeitraum der höheren Gewalt, es sei denn, der Auftraggeber ist Verbraucher. Höhere Gewalt bezeichnet Ereignisse oder Umstände aller Art, die sich der angemessenen Kontrolle von RAUMvier15 oder dem Auftraggeber entziehen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder vorlagen noch vorhersehbar waren, und trotz gebotener Sorgfalt durch RAUMvier15 oder den Auftraggeber weder behoben, abgewendet, verrechnet, verhandelt oder anderweitig überwunden werden können und bezeichnet, unter Berücksichtigung des Vorstehenden, Ereignisse oder Umstände oder das Zusammentreffen derselben vergleichbarer Art. Höhere Gewalt kann insbesondere, aber nicht abschließend, vorliegen bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben, Blitzschlag, Hagel und ähnlichen Unglücksfällen; Kriegen und innere Unruhen; Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, Arbeitskämpfen (Streik / Aussperrung); Brand und Pandemien.
Ist RAUMvier15 durch höhere Gewalt an der Erfüllung einer vertraglichen Pflicht gehindert, so zeigt RAUMvier15 dem Auftraggeber diesen Umstand unverzüglich unter Benennung der Pflichten an, an deren Erfüllung sie gehindert ist oder sein wird. Nach Abgabe dieser Anzeige ist RAUMvier15 von der Erfüllung der Pflichten befreit, solange die höhere Gewalt sie daran hindert. Bei Anzeige der höheren Gewalt durch eine Partei bemühen sich die Parteien, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag so weit wie möglich zu erfüllen und bemühen sich jederzeit nach besten Kräften, die sich aus dem Ereignis höherer Gewalt ergebenden Verzögerungen zu minimieren.
Wird die Erfüllung eines wesentlichen Teils der vertraglichen Pflichten durch höhere Gewalt, die dem Auftraggeber angezeigt wurde, für einen ununterbrochenen Zeitraum von drei Monaten verhindert, so kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Auftraggeber im Falle einer solchen Beendigung nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung folgende Beträge an RAUMvier15 zu zahlen:
– die für sämtliche vertragsgemäß erbrachten Lieferungen und Leistungen fälligen Beträge; und
– sämtliche anderen nachweislich angefallenen Kosten, die direkt aus der Beendigung resultieren, wie beispielsweise von Subunternehmern geltend gemachte Stornierungsgebühren.
§ 7 Markennutzung, Logo, Geschäftszeichen
Der Auftraggeber ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Agentur berechtigt, geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen der Agentur zu verwenden.
§ 8 Nutzungsrechte
(1)RAUMvier15 wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt RAUMvier15 die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Durchführung der Veranstaltung, die dem Auftrag zugrunde liegt. Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RAUMvier15.
(2)Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei RAUMvier15.
(3) Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RAUMvier15.
§ 9 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird – soweit zulässig – der Geschäftssitz von RAUMvier15 vereinbart.
(2) Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
(3) Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, werden die übrigen Regelungen davon nicht berührt.
Stand 10/2024